Copyright
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Downloadbedingungen
Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn,
zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese
umfassen:
§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang zur ICD-10-GM
- Bei den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen
amtlichen Ausgaben der ICD-10-GM (Internationale
statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme,
German
Modification), Systematisches Verzeichnis, handelt es sich um ein "anderes
amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM wird vom
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zugehöriges
Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM herausgegeben.
- Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63
UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
- Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Daten im erworbenen Format auszugsweise oder
vollständig an Dritte weiterzugeben. Der Erwerber ist berechtigt, vom Format abgeleitete
Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben.
-
Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben
(vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten
sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
- Änderungen an den amtlichen Schlüsselnummern und den dazugehörigen Texten, an
den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für
die Kodierung sind nicht gestattet.
- Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist
unzulässig.
- Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich
werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese
Hinweise nicht innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
- In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung
aufzunehmen:
„Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der
maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM).“
- Bei der Erstellung von Druckwerken, die die gesamte ICD-10-GM umfassen, sind auf
der Rückseite der Titelblätter die im Anhang
zu den Downloadbedingungen für die ICD-10-GM aufgeführten Texte und Angaben
aufzunehmen.Hinsichtlich der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der
Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) erforderlich.
Hersteller solcher Druckwerke werden
gebeten, von jedem Titel ein Referenzexemplar an das BfArM zu senden.
Informationen zum Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek finden Verleger
unter
www.dnb.de - DNB Professionell – Unser Sammelauftrag.
§ 2 Gewährleistung und Haftung
- Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke
entstehen, haftet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur,
soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des
unmittelbaren Schadens geschuldet.
- Sie stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frei von
Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung
und Weitergabe von vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten nach § 1 Abs. 5 dieses
Vertrages verletzen.