Copyright
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). ICF-Kodes, -Begriffe und -Texte ©
Weltgesundheitsorganisation, übersetzt und herausgegeben durch das BfArM von der
International classification of functioning, disability and health – ICF, herausgegeben
durch die Weltgesundheitsorganisation. Die ICF muss so genutzt werden, wie in der
Klassifikation und in der Einführung und in den Anhängen zur ICF beschrieben. Die Nutzung
muss insbesondere gemäß der in Anhang 3 „Mögliche Verwendung der Liste der Aktivitäten und
Partizipationen“ als Option 4 „Verwendung der gleichen Domänen sowohl für die Aktivitäten
als auch für Partizipation [Teilhabe] mit einer umfänglichen Überlappung der Domänen“
beschriebenen Weise erfolgen. Die Beurteilungsmerkmale sind entsprechend Anhang 2
„Kodierungsleitlinien für die ICF“ anzuwenden, Skala und prozentuale Bereiche dürfen ohne
Genehmigung der WHO nicht geändert werden.
In jedes elektronische Dokument oder maschinenlesbare
Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen:
-
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Deutschen
Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
- ICF-Kodes, -Begriffe und -Texte © Weltgesundheitsorganisation, übersetzt und
herausgegeben durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information von
der International classification of functioning , disability and health – ICF,
herausgegeben durch die Weltgesundheitsorganisation
- Die ICF muss so genutzt werden, wie in der Klassifikation und in der Einführung und
in den Anhängen zur ICF beschrieben. Die Nutzung muss insbesondere gemäß der in Anhang 3
"Mögliche Verwendung der Liste der Aktivitäten und Partizipationen" als Option 4 "Verwendung
der gleichen Domänen sowohl für die Aktivitäten als auch für Partizipation [Teilhabe] mit
einer umfänglichen Überlappung der Domänen" beschriebenen Weise erfolgen. Die
Beurteilungsmerkmale sind entsprechend Anhang 2 "Kodierungsleitlinien für die ICF"
anzuwenden, Skala und prozentuale Bereiche dürfen ohne Genehmigung der WHO nicht geändert
werden.
Downloadbedingungen
Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn,
zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese
umfassen:
§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang
- Bei der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen
amtlichen Ausgabe der ICF (Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) handelt es sich um ein
"anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die
Urheberrechte an der deutschsprachigen Fassung liegen bei der WHO (World Health
Organization).
- Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63
UrhG) verfügen autorisierte Nutzer bzw. Erwerber (§ 1 Abs. 4) für die genehmigten Zwecke
(§ 1 Abs. 5) über die Nutzungsrechte an diesem Werk.
- Die ICF darf nur so genutzt werden, wie in der Klassifikation, in der Einführung und den
Anhängen zur ICF beschrieben (s. a. § 1 Abs. 7 e. c.).
- Autorisierte Nutzer bzw. Erwerber sind alle Personen, die die ICF innerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland einsetzen wollen. Nutzer bzw. Erwerber in
anderen Ländern, deren Amtssprache Deutsch ist, sind nur dann autorisiert, wenn die
landesweite Nutzung der ICF im öffentlichen Gesundheitssektor durch eine entsprechende
Lizenzvereinbarung der jeweiligen Landesregierung genehmigt wurde.
- Genehmigte Zwecke sind alle Aktivitäten, die von der für die Festlegung oder Erfüllung
der jeweiligen Aufgaben offiziell zuständigen Stelle als notwendig oder zweckmäßig
erachtet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Nutzung der Klassifikation für die
folgenden Aktivitäten:
- Erhebung, Zusammenführung, Auswertung von oder Berichterstattung über
Funktionsfähigkeitsdaten durch, an, in oder bei regionalen und lokalen Verwaltungen und
deren Auftragnehmern sowie Krankenhäusern, Kliniken, medizinischem Fachpersonal und
anderen Organisationen, die mit der Administration von Gesundheitsprogrammen oder
vergleichbaren Anwendungen betraut sind
- Berichterstattung in Bezug auf Funktionsfähigkeitsinformationen an nationale,
regionale und lokale Verwaltungen zum Zweck der Gesundheitsinformation und Statistik
- Entwicklung von elektronischen Werkzeugen und Systemen für die unter a. und b.
genannten administrativen und statistischen sowie Forschungs- und Planungszwecke
- Erhebung, Zusammenführung, Auswertung, Verbreitung oder sonstige Anwendungen
von Funktionsfähigkeitsdaten (und der dafür verwendeten elektronischen Werkzeuge
und
Systeme) durch akademische Institutionen (einschließlich ihrer Kliniken),
gemeinnützige
oder Nichtregierungsorganisationen und deren Auftragnehmer oder durch sonstige
Organisationen oder Personen zur Unterstützung der für die unter a. bis c. genannten
genehmigten behördlichen Zwecke erfolgen mit Genehmigung des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Entwicklung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie von
Erprobungsverfahren zur Implementierung der vorstehend unter a. bis d. genannten
Anwendungen und Systeme
Die genehmigten Zwecke müssen in einer
Weise durchgeführt werden, die der ICF und den Definitionen und Standards entspricht,
die gemäß den Nomenklaturvorschriften der Weltgesundheitsversammlung (1967) entwickelt
wurden.
- Der Erwerber ist nicht berechtigt, die ICF im erworbenen Format auszugsweise oder
vollständig an Dritte weiterzugeben. Der autorisierte Erwerber ist berechtigt, vom
Format abgeleitete Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben, solange dies im
Rahmen der Regelungen von § 1 Absatz 5 a. bis e. erfolgt.
- Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben
(vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten sich,
diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
- Änderungen an den Schlüsselnummern, Begriffen und den dazugehörigen Texten, an
den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die
Kodierung sind nicht gestattet.
- Das Werk darf keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich
werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht
innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
- Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist
unzulässig.
- Bei der Erstellung von Druckwerken sind auf der Rückseite der Titelblätter die
im Anhang zu den
Downloadbedingungen für die ICF aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen.
Hinsichtlich der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine
Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
erforderlich.
Hersteller solcher Druckwerke werden gebeten, von jedem Titel ein
Referenzexemplar an das BfArM zu senden.
Informationen zum Sammelauftrag der
Deutschen Nationalbibliothek finden Verleger unter
www.dnb.de– DNB Professionell – Unser Sammelauftrag.
- In jedes elektronische Dokument oder maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die
folgende Formulierung aufzunehmen:
- Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- ICF-Kodes, -Begriffe und -Texte © Weltgesundheitsorganisation (WHO),
übersetzt und herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) von der International Classification of
Functioning, Disability
and Health – ICF, herausgegeben durch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO)
- Die ICF muss so genutzt werden, wie in der Klassifikation, in der
Einführung und in den Anhängen zur ICF beschrieben. Die Nutzung muss insbesondere gemäß
der in Anhang 3 „Mögliche Verwendung der Liste der Aktivitäten und Partizipationen“ als
Option 4 „Verwendung der gleichen Domänen sowohl für die Aktivitäten als auch für
Partizipation [Teilhabe] mit einer umfänglichen Überlappung der Domänen“ beschriebenen
Weise erfolgen. Die Beurteilungsmerkmale sind entsprechend Anhang 2
„Kodierungsleitlinien für die ICF“ anzuwenden, Skala und prozentuale
Bereiche dürfen
ohne Genehmigung der WHO nicht geändert werden.
§ 2 Gewährleistung und Haftung
- Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke
entstehen, haftet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur,
soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des
unmittelbaren Schadens geschuldet.
- Sie stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frei von
Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung
und Weitergabe von Daten nach § 1 Abs. 7 dieses Vertrages verletzen.