Copyright
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). ICD-O-3-Kodes, -Begriffe und -Texte ©
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), übersetzt von der International
classification of diseases for oncology, 3rd edition – ICD-O-3, herausgegeben durch die
Weltgesundheitsorganisation. Die ICD-O-3 muss so genutzt werden, wie in der Klassifikation
und in den einführenden Kapiteln und in den Anhängen zur ICD-O-3 beschrieben.
In jedes elektronische Dokument oder maschinenlesbare
Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen:
-
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- ICD-O-3-Kodes, -Begriffe und -Texte © Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM), übersetzt von der International classification of diseases for
oncology, 3rd edition - ICD-O-3, herausgegeben durch die Weltgesundheitsorganisation.
- Die ICD-O-3 muss so genutzt werden, wie in der Klassifikation und in den
einführenden Kapiteln und in den Anhängen zur ICD-O-3 beschrieben.
Downloadbedingungen
Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn,
zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese
umfassen:
§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang
- Bei der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen
deutschsprachigen amtliche Ausgabe der ICD-O-3 (Internationale Klassifikation
der
Krankheiten für die Onkologie) handelt es sich um ein "anderes amtliches
Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63
UrhG) verfügen autorisierte Nutzer bzw. Erwerber (§ 1 Abs. 4) für die genehmigten Zwecke
(§ 1 Abs. 5) über die Nutzungsrechte an diesem Werk.
- Die ICD-O-3 darf nur so genutzt werden, wie in der Klassifikation und in den
einführenden Kapiteln und in den Anhängen zur ICD-O-3 beschrieben (s. a. § 1 Abs. 7 e.
c.).
- Autorisierte Nutzer bzw. Erwerber sind alle Personen, die die ICD-O-3 innerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland einsetzen wollen. Nutzer bzw. Erwerber in
anderen Ländern, deren Amtssprache Deutsch ist, sind nur dann autorisiert, wenn die
landesweite Nutzung der ICD-O-3 im öffentlichen Gesundheitssektor durch eine
entsprechende Lizenzvereinbarung der jeweiligen Landesregierung genehmigt wurde.
- Genehmigte Zwecke sind alle Aktivitäten, die von der für die Festlegung oder Erfüllung
der jeweiligen Aufgaben offiziell zuständigen Stelle als notwendig oder zweckmäßig
erachtet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Nutzung der Klassifikation für die
folgenden Aktivitäten:
- Erhebung, Zusammenführung, Auswertung von oder Berichterstattung über
Diagnosedaten durch, an, in oder bei regionalen und lokalen Verwaltungen und deren
Auftragnehmern sowie Krankenhäusern, Kliniken, medizinischem Fachpersonal und anderen
Organisationen, die mit der Administration von Gesundheitsprogrammen oder vergleichbaren
Anwendungen betraut sind
- Berichterstattung in Bezug auf Diagnoseinformationen an nationale, regionale und
lokale Verwaltungen zum Zweck der Gesundheitsinformation und Statistik
- Entwicklung von elektronischen Werkzeugen und Systemen für die unter a. und b.
genannten administrativen und statistischen sowie Forschungs- und Planungszwecke
- Erhebung, Zusammenführung, Auswertung, Verbreitung oder sonstige Anwendungen von
Diagnosedaten (und der dafür verwendeten elektronischen Werkzeuge und Systeme) durch
akademische Institutionen (einschließlich ihrer Kliniken), gemeinnützige oder
Nichtregierungsorganisationen und deren Auftragnehmer oder durch sonstige Organisationen
oder Personen zur Unterstützung der für die unter a. bis c. genannten genehmigten
behördlichen Zwecke erfolgen mit Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM)
- Entwicklung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie von
Erprobungsverfahren zur Implementierung der vorstehend unter a. bis d. genannten
Anwendungen und Systeme
Die genehmigten Zwecke müssen in einer
Weise durchgeführt werden, die der ICD-O-3 und den Definitionen und Standards
entspricht, die gemäß den Nomenklaturvorschriften der Weltgesundheitsversammlung (1967)
entwickelt wurden.
- Der Erwerber ist nicht berechtigt, die ICD-O-3 im erworbenen Format auszugsweise oder
vollständig an Dritte weiterzugeben. Der autorisierte Erwerber ist berechtigt, vom
Format abgeleitete Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben, solange dies im
Rahmen der Regelungen von § 1 Absatz 5 a. bis e. erfolgt.
- Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben
(vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten sich,
diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
- Änderungen an den Schlüsselnummern, Begriffen und den dazugehörigen Texten, an
den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die
Kodierung sind nicht gestattet.
- Das Werk darf keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich
werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht
innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
- Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist
unzulässig.
- Bei der Erstellung von Druckwerken sind auf der Rückseite der Titelblätter die
im Anhang zu den
Downloadbedingungen für die ICD-O-3 aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen.
Hinsichtlich der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine
Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
erforderlich.
Hersteller solcher Druckwerke werden gebeten, von jedem Titel ein
Referenzexemplar an das BfArM zu senden.
Informationen zum Sammelauftrag der
Deutschen Nationalbibliothek finden Verleger unter
www.dnb.de - DNB Professionell – Unser Sammelauftrag.
- In jedes elektronische Dokument oder maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die
folgende Formulierung aufzunehmen:
- Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- ICD-O-3-Kodes, -Begriffe und -Texte © Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM), übersetzt von der International
Classification of Diseases
for Oncology, 3rd Edition – ICD-O-3, herausgegeben durch die
Weltgesundheitsorganisation
(WHO)
- Die ICD-O-3 muss so genutzt werden, wie in der Klassifikation und in den
einführenden Kapiteln und in den Anhängen zur ICD-O-3 beschrieben.
§ 2 Gewährleistung und Haftung
- Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke
entstehen, haftet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur,
soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des
unmittelbaren Schadens geschuldet.
- Sie stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) frei von
Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung
und Weitergabe von Daten nach § 1 Abs. 7 dieses Vertrages verletzen.